courtbooking.de Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Änderung

  1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen courtbooking GmbH, Bergstraße 32, 97076 Würzburg, vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Englert, im Folgenden „courtbooking“ genannt und dem jeweiligen Kunden.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, courtbooking hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
  3. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  4. courtbooking behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. courtbooking wird diesbezüglich spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden davon mitteilen und ihm diese übermitteln. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, dann gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen fristgemäß, so ist courtbooking berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.
  5. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
  6. Alle Preisangaben verstehen sich als Netto-Europreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. courtbooking erbringt für den Kunden SaaS-Dienstleistungen über das Medium Internet im Bereich Software.
  2. Vertragsgegenstand ist die:
    • Überlassung der SaaS-Plattform von courtbooking zur Nutzung über das Internet und
    • Einräumung von Speicherplatz auf den Servern von courtbooking zu dem vorgenannten Zweck.
  3. courtbooking ist es gestattet, bei der Einräumung von Speicherplatz Nachunternehmer einzubeziehen.

§ 3 Softwareüberlassung

  1. courtbooking stellt dem Kunden für die Dauer des jeweiligen Vertrages die vereinbarte Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet courtbooking die Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.
  2. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung von courtbooking unter https://courtbooking.de/#preise.
  3. courtbooking beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten in angemessenem Zeitrahmen sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder eingeschränkt ist.
  4. courtbooking entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades nach eigenem Ermessen verbessern.

§ 4 Einräumung von Speicherplatz

  1. courtbooking überlässt dem Kunden keinen definierten Speicherplatz auf seinem Server zur Speicherung seiner Daten. Die Nutzung beschränkt sich auf die vertragstsypischen und vertragswesentliche Inhalte.
  2. courtbooking trägt grundsätzlich dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.
  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
  4. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.

§ 5 Support

  1. courtbooking bietet dem Kunden zwei Stunden kostenfreien Support pro jeweils laufendem Vertragsjahr. Der kostenfreie, vom Kunden nicht in Anspruch genommene Support verfällt mit Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres.
  2. Ein zeitlich über Ziff. 1 hinausgehender Support ist kostenpflichtig. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vom Kunden gewählten Paket.
  3. Ein über die Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehender Support ist nicht geschuldet, soweit nicht gesondert vereinbart.

§ 6 Nutzungsrechte

  1. courtbooking räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen.
  2. Der Kunde darf die Software nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist.
  3. Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server von courtbooking, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (wie etwa Festplatten oÄ) der vom Kunden eingesetzten Hardware.
  4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Software wird dem Kunden somit ausdrücklich nicht gestattet.

§ 7 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.
  3. Der Kunde ist für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
  5. Der Kunde bekommt von courtbooking eine Mailzugang und ein Passwort, die zur weiteren Nutzung der SaaS-Dienste erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, „User ID“ und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
  6. Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheberund datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt courtbooking hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.

§ 8 Vergütung

  1. Der Kunde verpflichtet sich, courtbooking für die Überlassung der Software und die Einräumung des Speicherplatzes das vereinbarte monatliche Entgelt zu bezahlen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vom Kunden gewählten Paket.
  2. Die monatliche Vergütung ist jeweils am 1. eines Monats zu entrichten.
  3. Das jährliche Entgelt wird von courtbooking mittels SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.
  4. Einwendungen gegen die Abrechnung der von courtbooking erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. courtbooking wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
  5. Der Kunde verpflichtet sich zu einer einmal fälligen Zahlung für die Einrichtung des Systems und der Datenübernahme. Soweit nicht anders vereinbart richtet sich die Höhe der Kosten nach jeweiligen Angebot.

§ 9 Mängelhaftung/Haftung

  1. courtbooking garantiert die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienste im Rahmen der Leistungsbeschreibung auf der Webseite von courtbooking https://courtbooking.de/#preise.
  2. courtbooking übernimmt die Mängelhaftung dafür, dass die vereinbarten Leistungen den auf Grundlage des Vertrages vereinbarten Anforderungen entsprechen und für die vertragsgemäße Nutzung geeignet sind.
  3. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von courtbooking zu vertretende Einflüsse, oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen von courtbooking ohne ausdrückliche Genehmigung in Textform vornehmen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist. courtbooking haftet in diesem Zusammenhang für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet courtbooking nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
  4. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
  5. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich an. Die Anzeige kann zunächst mündlich erfolgen, ist jedoch spätestens am dritten Werktag schriftlich einzureichen. Eine Mängelmeldung darf nur von einer fachkundigen Person erfolgen und muss folgenden Anforderungen genügen:
    • genaue Beschreibung des Problems (Fehler und erwartetes Verhalten)
    • Screenshot der Fehlermeldung
    • einen konkreten Testfall auf dem Testsystem, damit der Fehler nachvollzogen werden kann
    • eine Beschreibung, wie der Fehler reproduziert werden kann
    • aussagefähigen Ansprechpartner zur Problemstellung
  6. Der Kunde wird vor der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, ob ein der Nacherfüllung unterliegender Mangel gegeben ist. Sofern ein behaupteter Mangel nicht der Verpflichtung zur Nacherfüllung unterfällt (Scheinmangel) oder courtbooking durch eine nicht ausreichend bestimmte Fehlermeldung erhöhten Aufwand hat, kann der Kunde mit den für Verifizierung und Fehlerbehebung erbrachten Leistungen von courtbooking zu ihren jeweils gültigen Vergütungssätzen zuzüglich der angefallenen Auslagen belastet werden, es sei denn, der Kunde hätte den Scheinmangel auch bei Anstrengung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennen können.
  7. Der Kunde wird courtbooking bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.
  8. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von courtbooking durch Beseitigung des Mangels, Lieferung eines Programmes oder einer anderen Sache, das den Mangel nicht hat, oder Aufzeigen von Möglichkeiten, wie die Auswirkungen des Mangels vermieden werden können. Der Kunde darf eine Minderung nicht durch Abzug von der vereinbarten monatlichen Pauschale durchsetzen. Entsprechende Bereicherungsoder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs.2 S.1 Nr.1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen ist.
  9. Die Mängelbeseitigung durch courtbooking kann auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisungen an den Kunden erfolgen.
  10. Eine Selbstvornahme durch den Kunden ist ausgeschlossen.
  11. Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist der Sitz von courtbooking.
  12. courtbooking ist innerhalb einer angemessenen Frist zu mindestens fünf Nacherfüllungsversuchen berechtigt. Das Fehlschlagen eines fünften Nacherfüllungsversuches bedeutet nicht zwingend das endgültige Fehlschlagen der Nacherfüllung. courtbooking ist vielmehr innerhalb der gesetzten Fristen oder angesichts der Umstände des Einzelfalles zu weiteren Nacherfüllungsversuchen berechtigt.
  13. Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung von courtbooking für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
  14. Für den Fall, dass Leistungen von courtbooking von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
  15. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet courtbooking insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, regelmäßige, in branchenüblich kurzen Abständen durchzuführende, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
  16. courtbooking ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte courtbooking davon in Kenntnis setzen. courtbooking hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

§ 10 Höhere Gewalt

courtbooking ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Pandemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag wird für einen Zeitraum von 12 bzw. 24 Monaten geschlossen. Die Laufzeit richtet sich nach dem vom Kunden gebuchten Pakte. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Anmeldung und Registrierung durch den Kunden und kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von drei Kalendermonaten zum Ende des letzten Kalendermonats des Vertragsjahres beendet werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht fristgemäß gekündigt wird.
  2. Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist courtbooking insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der SaaS-Dienste verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.

§ 12 Datenschutz/Geheimhaltung

Der Kunde ist selbst für die nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung durch seine Kunden und seine Vertragspartner erforderlichen Zustimmungserklärungen verantwortlich.

§ 13 Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

  1. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
  2. Die Verfügbarkeit der jeweils vereinbarten Dienste beträgt 99 % im Jahresdurchschnitt. Ausgenommen hiervon sind geplante und angekündigte Wartungsarbeiten bis zu 8 mal pro Kalenderjahr.
  3. Der Kunde hat courtbooking jede Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Software unverzüglich mitzuteilen.

§ 14 Schlussbestimmungen

Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten betreffend das Vertragsverhältnis das Landgericht Würzburg. courtbooking ist berechtigt den Kunden auch an einem anderen Gerichtsstand zu verklagen. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.
Stand: 01.04.2023